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Unternehmerstammtisch bei VCAT Consulting

Am 21. November 2024 fand bei der VCAT Consulting GmbH ein Unternehmerstammtisch statt, bei dem sich Vertreter verschiedener Unternehmen mit dem Thema „Barrierefreiheit im Internet“ auseinandersetzten. Im Fokus stand die Umsetzung des neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), das auf einer EU-Richtlinie basiert und ab Juni 2025 verbindlich wird.


Teilnehmer und Inhalte

Zu den Teilnehmenden gehörten Vertreter von Unternehmen wie Reifen Müller, BBAG, DVAG, EuroSchulen, Schewe und Wende Interaktiv. Die VCAT Consulting GmbH führte durch die Veranstaltung und stellte die zentralen Anforderungen und Auswirkungen des BFSG vor.

Das Gesetz zielt darauf ab, Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen eine gleichberechtigte Teilhabe am digitalen Leben zu ermöglichen. Es betrifft insbesondere die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, einschließlich Webseiten. Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden oder einem Umsatz von über 2 Millionen Euro sind verpflichtet, ihre digitalen Inhalte an die Vorgaben anzupassen.


Herausforderungen bei der Umsetzung

Die Teilnehmer des Unternehmerstammtisches diskutierten, wie Barrierefreiheit im Internet umgesetzt werden kann und welche Hindernisse dabei bestehen. Zu den häufig genannten Problemen zählen:

• Technische Herausforderungen wie die mangelnde Navigation mit der Tastatur oder die fehlende Unterstützung von Screenreadern.

• Designprobleme wie schwache Kontraste, zu kleine Schriftgrößen oder interaktive Elemente, die nicht den empfohlenen Mindestmaßen von 48×48 Pixeln entsprechen.

• Inhaltliche Defizite wie fehlende Bild- oder Videobeschreibungen sowie Fehler in der Dokumentenstruktur.

Ein weiteres Thema war die mögliche Rechtsfolge bei einer Nichtumsetzung. Webseiten, die den Anforderungen nicht entsprechen, gelten als mangelhaft, was Abmahnrisiken und Bußgelder von bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen kann.


Chancen für Unternehmen

Neben den Herausforderungen wurden auch die Vorteile einer barrierefreien Gestaltung hervorgehoben. Rund 10 Prozent der Nutzer sind auf barrierefreie Angebote angewiesen, was bedeutet, dass Unternehmen mit entsprechenden Anpassungen einen zusätzlichen Kundenkreis erreichen können. Darüber hinaus verbessern barrierefreie Webseiten die Ladegeschwindigkeit und können die Sichtbarkeit in Suchmaschinen positiv beeinflussen.


Empfehlungen und Maßnahmen

Um die Anforderungen des BFSG zu erfüllen, wurden den Teilnehmenden konkrete Maßnahmen vorgeschlagen:

  1. Prüfung bestehender Webseiten nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 oder der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BITV) 2.0.
  2. Technische Anpassungen durch eine gezielte Programmierung
  3. Schulung von Redakteuren, um Inhalte barrierefrei zu erstellen.
  4. Veröffentlichung einer Erklärung zur Barrierefreiheit, ähnlich wie bei Datenschutzerklärungen.

Fazit

Der Unternehmerstammtisch zeigte, dass das Thema Barrierefreiheit im Internet nicht nur rechtliche, sondern auch wirtschaftliche Relevanz besitzt. Durch die Anpassung an die gesetzlichen Vorgaben können Unternehmen sowohl rechtliche Risiken minimieren als auch neue Kundenpotenziale erschließen.

Der 1. FFC Turbine Potsdam dankt der VCAT Consulting GmbH für die Organisation der Veranstaltung und den teilnehmenden Sponsoren für den konstruktiven Austausch. Die Erkenntnisse aus diesem Treffen unterstreichen die Bedeutung einer inklusiven digitalen Präsenz – ein Ziel, das auch für die Zukunft der Vereinsarbeit von großer Bedeutung ist.