Aufgrund der sich aktuell weiter zuspitzenden Situation um die Corona-Pandemie und die stetig steigenden Fallzahlen, sehen wir uns dazu veranlasst, für die bevorstehende Mitgliederversammlung eine frühzeitige Entscheidung fällen zu müssen. Bereits zu Beginn dieser Woche haben andere Fußballvereine ihre geplanten Mitgliederversammlungen abgesagt. Auch das Land Brandenburg hat am Dienstag die bestehenden Corona-Regeln verschärft.
Die für den 30. Oktober 2020 angesetzte Mitgliederversammlung des 1. FFC Turbine Potsdam wird abgesagt. Unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Entwicklung der Corona-Pandemie kann eine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden. Mitglieder des Vereins würden gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausgesetzt werden.
Die ordentliche Mitgliederversammlung wird durchgeführt, wenn die Teilnahme jedes Mitgliedes ohne Einschränkungen gewährleistet werden kann, die Umstände sich normalisiert haben und die Durchführung nicht mit gesundheitlichen Risiken verbunden ist. Die Einladung dazu wird satzungsgemäß erfolgen
Aufgrund der sich aktuell weiter zuspitzenden Situation um die Corona-Pandemie und die stetig steigenden Fallzahlen, sehen wir uns dazu veranlasst, für die bevorstehende Mitgliederversammlung eine frühzeitige Entscheidung fällen zu müssen. Bereits zu Beginn dieser Woche haben andere Fußballvereine ihre geplanten Mitgliederversammlungen abgesagt. Auch das Land Brandenburg hat am Dienstag die bestehenden Corona-Regeln verschärft.
Die für den 30. Oktober 2020 angesetzte Mitgliederversammlung des 1. FFC Turbine Potsdam wird abgesagt. Unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Entwicklung der Corona-Pandemie kann eine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden. Mitglieder des Vereins würden gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausgesetzt werden.
Die ordentliche Mitgliederversammlung wird durchgeführt, wenn die Teilnahme jedes Mitgliedes ohne Einschränkungen gewährleistet werden kann, die Umstände sich normalisiert haben und die Durchführung nicht mit gesundheitlichen Risiken verbunden ist. Die Einladung dazu wird satzungsgemäß erfolgen